LOGOPÄDIE & SPRACHTHERAPIE | KOSTEN DER THERAPIE | GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen: die entstandenen Kosten für gehaltene Therapien werden von uns über ein Abrechnungszentrum direkt mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Die Therapie gesetzlich versicherter Kinder ist zuzahlungsfrei, für gesetzlich versicherte erwachsene Patienten fällt grundsätzlich eine Zuzahlung von 10% des Verordnungswertes plus 10 Euro pro Verordnung an. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom Patienten einzuziehen. Es handelt sich dabei nicht um Mehreinnahmen; der Zuzahlungsbetrag wird automatisch von den Krankenkassen bei der Abrechnung vom abzurechnenden Betrag abgezogen und einbehalten.

Sollten Sie im Laufe eines Kalenderjahres aber bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %. Genauere Informationen hierzu erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.

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