LOGOPÄDIE & SPRACHTHERAPIE | KOSTEN | BEIHILFEBERECHTIGTE VERSICHERTE

Die Beihilfesätze – oder genauer die beihilfefähigen Höchstbeträge – sind Obergrenzen für die Erstattung von Heilmittelkosten von Beihilfeberechtigten Personen. Analog zu dem vom Arbeitgeber in der freien Wirtschaft gezahlten Anteil in die gesetzliche Krankenversicherung von Arbeitnehmern erhalten Beamte einen „Zuschuss“ zu den ihnen entstehenden Kosten zur Versicherung des Krankheitsfalles vom Staat, ihrem Arbeitgeber, in Form der Beihilfe. Eine private Krankenversicherung besteht üblicherweise zur Absicherung der Restsumme.

Festgesetzt werden die Beihilfesätze durch die Innenministerien von Bund und Ländern. Die Anpassungen sind allerdings zuletzt immer weiter hinter der allg. Preisentwicklung zurückgeblieben. Dahinter steht, dass die Innenminister auch den Beamten eine Eigenbeteiligung bei den Krankheitskosten abverlangen möchten, ähnlich dem System der gesetzlichen Krankenkassen.

Insofern wird deutlich, dass die Beihilfesätze als Grundlage für eine „offizielle Preisliste“ für Heilmittel jeglicher Grundlage entbehren, auch wenn dies immer wieder von privaten Krankenversicherern behauptet wird.

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