BEHANDLUNGSSPEKTRUM | KINDER | LEGASTHENIE BZW. LESE/RECHTSCHREIBSCHWÄCHE

Alle Kinder, die das Lesen und Schreiben erlernen, machen anfänglich die gleichen Fehler in verschieden starkem Ausmaß. Liegt keine Legasthenie vor, nehmen die Probleme rasch ab. Kinder mit Legasthenie machen die Fehler wesentlich häufiger und die Schwierigkeiten bleiben über einen längeren Zeitraum unverändert.
Anzeichen beim Lesen sind: Niedrige Lesegeschwindigkeit, häufiges Stocken, Verlieren der Zeile im Text, aber auch das Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben sowie Schwierigkeiten bei Doppellauten.
Das Gelesene kann nur unzureichend wiedergegeben beziehungsweise in seiner Bedeutung eingeordnet werden. Bei Fragen zum Inhalt wird oft allgemeines Wissen verwendet anstatt der Informationen aus dem Gelesenen.
Anzeichen beim Schreiben sind: Hohe Fehlerzahl bei Diktaten und abgeschriebenen Texten: Wörter werden teilweise nur in Bruchstücken und im selben Text mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben. Auffallend viele Fehler in der Grammatik und der Zeichensetzung sowie eine oft unleserliche Handschrift in unterschiedlicher Schriftgröße innerhalb eines Textes.
Alle Schulfächer, in denen das Lesen und Schreiben angewandt werden muss, stellen Kinder mit Legasthenie vor erhebliche Schwierigkeiten.
So treten Lernprobleme zum Beispiel häufig in Fremdsprachen oder in der Mathematik (hier vor allem bei Textaufgaben) auf.
Die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben ziehen häufig Misserfolge in anderen Schulfächern nach sich, in denen die betroffenen Kinder Begabungen haben, sie aber nicht entfalten können.
Unverständnis, Vorurteile und schulischer Druck verunsichern und schwächen das Selbstwertgefühl und verringern die Lernmotivation und Freude am Lernen.
Das Gefühl des Misserfolges und Versagensängste können emotionalen Stress, Aggressionen, Unlust, Schulangst oder psychosomatische Beschwerden (zum Beispiel Bauchweh oder Übelkeit) nach sich ziehen.

Mögliche Begleiterkrankungen:
Dyskalkulie – mögliche Symptome: mathematisches Grundverständnis fehlt, weiteren Lernschritte werden nur schwer oder nicht ausreichend umgesetzt. Dabei zeigen sich unterschiedliche Leistungsprofile und verschiedene Symptomkombinationen. Probleme können bereits im Kindergartenalter auftreten.

ADHS – mögliche Symptome: Unaufmerksamkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, vorschnelle Impulsivität oder Hyperaktivität in Form von körperlicher Unruhe.

Depression – mögliche Symptome, die in sehr unterschiedlicher Ausprägung auftreten können: unter anderem gedrückte Stimmung, Antriebslosigkeit, erhöhte Müdigkeit, Emotionslosigkeit, geringes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit.

Angststörungen – mögliche Symptome: unter anderem Angstzustände in allgemein ungefährlichen Situationen, begleitet von Vermeidungsverhalten, soziale Phobie als Angst vor Beurteilung durch andere, vor Kritik, verbunden mit geringem Selbstwertgefühl.

Störungen des Sozialverhaltens – mögliche Symptome: extrem oppositionelles, aggressives und aufsässiges Verhalten, das erheblich über der altersgerechten Ausprägung liegt, überhöht streitbares und destruktives Verhalten, Wutausbrüche.

Bei frühzeitiger Diagnose und ganzheitlicher Therapie, die der Persönlichkeit Ihres Kindes in didaktischer, sozialer und emotionaler Hinsicht entspricht, sind große Lern-Fortschritte möglich. Im gezielten Lerntraining, kombiniert mit psychotherapeutischer Arbeit, werden individuell passende Lernstrategien entwickelt und die seelische Stabilität gefördert. Für die Diagnostik und Förderung der von einer Legasthenie betroffenen Kinder und Jugendlichen sind in einer Leitlinie klare fachübergreifende Richtlinien benannt.

Was gibt es bei der Legasthenie-Therapie zu beachten?
– Keine Nachhilfe, sondern Lerntherapie mit pädagogisch-psychologische Förderung
– Ausschlaggebend für die konkrete Vorgehensweise sind die individuellen Lernvoraussetzungen, Bedürfnisse, Schwierigkeiten und Stärken sowie Ziele.
– individuelle Förderung, kein „Gießkannen-Prinzip“
– Lehr- und Lernmethoden auf Grundlage therapeutischer Diagnostik, die die individuellen Stärken und Schwächen des Kindes in den Mittelpunkt rücken.
– Nachgewiesene Wirksamkeit der Therapie.

Es gibt eine große Auswahl an Therapieangeboten. Sie sollten kritisch prüfen, was für die individuelle Förderung Ihres Kindes geeignet ist.

Die folgenden Schwerpunkte sollten in einem Therapieangebot vertreten sein:
– Gezieltes, individuelles Lesetraining auf Basis des Stufenmodells: vor allem das Training der Buchstaben-Laut Zuordnung und Übungen zum Verbinden von Lauten, Silben und Morphemen zu einem Wort fördern die Leseflüssigkeit und im Zuge dessen das Leseverständnis sowie die Rechtschreibfähigkeiten.
– Rechtschreibtraining auf Basis des Stufenmodells, das systematisch Rechtschreibregeln und ihre Anwendung vermittelt – und im Zuge dessen das orthographische Regelwissen aufbaut und erweitert.
– Vermittlung von Lernstrategien und Arbeitstechniken.
– Psychotherapeutische Arbeit im Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten des Kindes.
– Stärkung der Motivation und Freude am Lernen, Schriftsprache anzuwenden und zu nutzen.
Bis heute sind kein anerkanntes Berufsbild und entsprechende Anforderungsprofile für Lerntherapeuten festgelegt. In unserer Praxis arbeiten wir nach dem vom Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie (BVL) erarbeiteten und definierten Weiterbildungsstandard.

Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht, sondern lediglich für die Behandlung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie sein können. Sie sollten mit einem längeren Zeitraum der Therapie rechnen und leider in den meisten Fällen auch damit, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Finanzierung der Therapie durch das Jugendamt möglich: es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.
Die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

Weitere Informationen erhalten sie unter

Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie
» www.bvl-legasthenie.de

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